Welche Prüfpflichten gelten für Ihr Gebäude?
Ein kuratierter Überblick über Prüf-, Betreiber- und Wartungspflichten der technischen Gebäudeausrüstung – strukturiert nach DIN 276. Mit Rechtsgrundlage, typischen Tätigkeiten und Verantwortlichen. In PrüfpflichtRadar weisen Sie jede dieser Pflichten Ihren Anlagen zu.
Pflichten jetzt im Radar einrichten – 14 Tage kostenlosKatalog wird gerade aktualisiert. Bitte versuchen Sie es in Kürze erneut.
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Sie kennen die Pflicht – wir behalten die Frist.
Übernehmen Sie diese Pflichten in Ihr Radar, ordnen Sie sie Ihren Anlagen zu und werden Sie vor jeder Fälligkeit automatisch erinnert.
Häufige Fragen
Wer ist für die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich?
Die Betreiberverantwortung liegt grundsätzlich beim Eigentümer bzw. Betreiber der Immobilie. Einzelne Aufgaben lassen sich an Dienstleister delegieren, die Organisations- und Auswahlverantwortung bleibt jedoch bestehen. PrüfpflichtRadar hilft, dieser Verantwortung nachweisbar nachzukommen.
Sind in diesem Katalog auch die Prüfintervalle angegeben?
Im öffentlichen Katalog zeigen wir Pflichten, Rechtsgrundlage, typische Tätigkeiten und Verantwortliche. Die konkreten Prüfintervalle pflegen und berechnen wir innerhalb des Portals je Anlage – dort werden die Fristen automatisch überwacht und vor Ablauf erinnert.
Wie oft muss die Prüfung elektrischer Anlagen (DGUV V3) erfolgen?
Das richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Für ortsveränderliche Geräte ist häufig eine jährliche Prüfung üblich, für ortsfeste Anlagen oft ein längeres Intervall (z. B. alle vier Jahre). Maßgeblich sind die einschlägigen Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Was droht bei versäumten Prüffristen?
Versäumte Prüfungen können den Versicherungsschutz gefährden, zu Bußgeldern führen und im Schadensfall eine persönliche Haftung des Betreibers begründen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher der zentrale Nachweis, dass den Pflichten nachgekommen wurde.
Ersetzt dieser Katalog eine Rechtsberatung?
Nein. Der Katalog dient der fachlichen Orientierung. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. zugelassene Überwachungsstelle).