Was ist PrüfVO / BauO?
Prüfverordnung (PrüfVO) und Landesbauordnungen (LBO)
Die Prüfverordnungen (PrüfVO) der einzelnen Bundesländer – in einigen Ländern auch als Verordnung über bautechnische Prüfungen (z. B. BauPrüfVO NRW) bezeichnet – regeln, welche baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen einer bautechnischen Prüfung bedürfen. Grundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Für Betreiber von Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Hochhäuser) sind regelmäßige Brandschutzprüfungen durch staatlich anerkannte Sachverständige Pflicht.
Fristen nach PrüfVO / BauO im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt PrüfVO / BauO?
- Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen, Hochhäuser)
- Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöschanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen
Typische Prüfintervalle
Sonderbauprüfungen: je nach Bundesland und Anlagentyp alle 3–5 Jahre. Brandschutztüren: jährliche Prüfung empfohlen. Brandmeldeanlagen: nach DIN 14676 jährliche Inspektion.
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