Was ist BetrSichV?
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und regelt die Mindestanforderungen für die Sicherheit beim Verwenden von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Zu letzteren zählen insbesondere Aufzugsanlagen, Druckbehälter, Leitungsanlagen unter Druck, Füllstellen und explosionsgefährdete Bereiche. Prüfungen müssen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder zur Prüfung befähigte Personen (BefPr) durchgeführt werden.
Fristen nach BetrSichV im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt BetrSichV?
- Aufzugsanlagen (Personen- und Lastenaufzüge)
- Druckbehälter und Druckanlagen (Dampfkessel, Druckluftbehälter, Rohrleitungen)
- Lageranlagen für entzündliche Flüssigkeiten
- Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen)
- Alle Arbeitsmittel im betrieblichen Einsatz
Typische Prüfintervalle
Aufzüge: Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS, wiederkehrende Prüfung jährlich. Druckbehälter: je nach Behälterkategorie 5–10 Jahre (äußere/innere Prüfung + Druckprüfung). Genaue Intervalle in Anhang 2 BetrSichV.
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