PrüfpflichtRadar
AnlagensicherheitBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was ist BetrSichV?

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und regelt die Mindestanforderungen für die Sicherheit beim Verwenden von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Zu letzteren zählen insbesondere Aufzugsanlagen, Druckbehälter, Leitungsanlagen unter Druck, Füllstellen und explosionsgefährdete Bereiche. Prüfungen müssen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder zur Prüfung befähigte Personen (BefPr) durchgeführt werden.

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Für wen / was gilt BetrSichV?

  • Aufzugsanlagen (Personen- und Lastenaufzüge)
  • Druckbehälter und Druckanlagen (Dampfkessel, Druckluftbehälter, Rohrleitungen)
  • Lageranlagen für entzündliche Flüssigkeiten
  • Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen)
  • Alle Arbeitsmittel im betrieblichen Einsatz

Typische Prüfintervalle

Aufzüge: Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS, wiederkehrende Prüfung jährlich. Druckbehälter: je nach Behälterkategorie 5–10 Jahre (äußere/innere Prüfung + Druckprüfung). Genaue Intervalle in Anhang 2 BetrSichV.

Praxishinweis: Die BetrSichV wird durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert, z. B. TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) und TRBS 3145 (Ortsbewegliche Druckgasbehälter).

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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