Was ist GEG?
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst seit 2020 die früheren Gesetze EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammen und ist das zentrale Bundesgesetz zu Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Es regelt u. a. die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die Anlagentechnik sowie den Einsatz Erneuerbarer Energien. Für Betreiber besonders relevant: die Pflicht zum Energieausweis, zur Inspektion von Klimaanlagen sowie – seit der GEG-Novelle 2023 – die Anforderungen an Heizungsanlagen (Heizungsgesetz).
Fristen nach GEG im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt GEG?
- Klimaanlagen mit Nennleistung > 12 kW (Inspektionspflicht alle 4 Jahre)
- Heizungsanlagen (Austauschpflichten, Hydraulischer Abgleich)
- Energieausweispflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau
- Neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Mindestanforderungen)
Typische Prüfintervalle
Klimaanlagen-Inspektion: alle 4 Jahre durch eine qualifizierte Fachkraft. Hydraulischer Abgleich: einmalig (nach Anforderung), Nachweis gegenüber Behörde. Energieausweis: Gültigkeit 10 Jahre.
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