PrüfpflichtRadar
TrinkwasserBundesministerium für Gesundheit (BMG) / Umweltbundesamt

Was ist TrinkwV?

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Qualität von Trinkwasser in Deutschland und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie um. Für Betreiber von Gebäuden mit zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen (ab einem Inhalt von 400 l im Speicher oder 3 l in Leitungen zwischen Abgang und Entnahmestelle) gelten besondere Untersuchungspflichten auf Legionellen. Betreiber von gewerblich genutzten Gebäuden sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen bei Auffälligkeiten das Gesundheitsamt informieren.

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Für wen / was gilt TrinkwV?

  • Gewerbliche Trinkwassererwärmungsanlagen (Hotels, Büros, Pflegeheime, Schulen)
  • Zentrale Speicher mit mehr als 400 l Volumen
  • Trinkwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen Abgang und Entnahme
  • Schwimmbäder, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen (besondere Anforderungen)

Typische Prüfintervalle

Legionellenprüfung: mindestens alle 3 Jahre durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle. Bei Auffälligkeiten oder nach Sanierungen: unverzüglich. Empfehlung: jährlich zur Risikominimierung.

Praxishinweis: Die technische Ausführung der Trinkwasserinstallation richtet sich nach DIN EN 806 und DIN 1988. Das DVGW-Regelwerk (insbes. W 551) konkretisiert die Anforderungen an Trinkwassererwärmungsanlagen.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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