PrüfpflichtRadar
ArbeitsschutzBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was ist ArbSchG?

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale deutsche Rahmengesetz für den Arbeitsschutz und setzt die EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz um. Es verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Kernpflicht ist die Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Das ArbSchG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Fristen nach ArbSchG im Radar – 14 Tage kostenlos

Für wen / was gilt ArbSchG?

  • Alle Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
  • Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung der Beschäftigten

Typische Prüfintervalle

Gefährdungsbeurteilung: anlassbezogen (bei Änderungen) und regelmäßig zu überprüfen. Kein starres Intervall gesetzlich vorgegeben – mindestens bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.

Praxishinweis: Das ArbSchG enthält Generalklauseln; die konkreten Anforderungen werden durch Verordnungen (BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV etc.) und TRBS/TRGS konkretisiert. Die Gefährdungsbeurteilung ist Schriftformpflicht ab mehr als 10 Beschäftigten.

Fristen nach ArbSchG nie verpassen

Ordnen Sie Ihre Anlagen den Pflichten aus ArbSchG zu und erhalten Sie automatische Erinnerungen vor jeder Fälligkeit – lückenlos dokumentiert.

Kostenlos testen
Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
14 Tage kostenlos testen