Was ist DGUV V3?
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 / VBG 4) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Ziel ist es, elektrische Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden. Die Vorschrift gilt in allen Betrieben, für die eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, also praktisch für jeden gewerblichen Arbeitgeber.
Fristen nach DGUV V3 im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt DGUV V3?
- Ortsfeste elektrische Anlagen (Niederspannungsanlagen, Schaltanlagen)
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen etc.)
- Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Steckdosen, Verteiler, USV-Anlagen
Typische Prüfintervalle
Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4 Jahre (nach Gefährdungsbeurteilung). Ortsveränderliche Betriebsmittel: je nach Nutzungsintensität 6 Monate bis 5 Jahre. Festlegung durch den Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
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