Was ist DGUV I 215-710?
DGUV Information 215-710 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (Leitfaden für die Gestaltung)
Die DGUV Information 215-710 ist ein Leitfaden der DGUV für die ergonomische und sicherheitstechnische Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Sie konkretisiert die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für den Bürobereich. Für Betreiber von Bürogebäuden relevant: die Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima, Lärm und ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze.
Fristen nach DGUV I 215-710 im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt DGUV I 215-710?
- Büroarbeitsplätze mit Bildschirmarbeit
- Homeoffice-Arbeitsplätze (ergänzende Empfehlungen)
- Call-Center und Großraumbüros
Typische Prüfintervalle
Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz: anlassbezogen und regelmäßig. Augenuntersuchung für Beschäftigte: auf Wunsch vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 5 Jahre (ab 45 Jahren alle 3 Jahre).
Fristen nach DGUV I 215-710 nie verpassen
Ordnen Sie Ihre Anlagen den Pflichten aus DGUV I 215-710 zu und erhalten Sie automatische Erinnerungen vor jeder Fälligkeit – lückenlos dokumentiert.