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ElektrotechnikDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Was ist DGUV V4?

DGUV Vorschrift 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Energie- und Wasserversorgung)

Die DGUV Vorschrift 4 (früher BGV A3 für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung) entspricht inhaltlich der DGUV V3, gilt jedoch speziell für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung sowie des öffentlichen Verkehrs, die unter die Zuständigkeit der BG ETEM oder BGETEM fallen. Die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind analog zur DGUV V3 geregelt.

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Für wen / was gilt DGUV V4?

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betrieben der Energieversorgung
  • Elektrische Ausrüstung in Betrieben der Wasserversorgung
  • Technische Anlagen im öffentlichen Verkehr

Typische Prüfintervalle

Entspricht DGUV V3: nach Gefährdungsbeurteilung, ortsfeste Anlagen i. d. R. alle 4 Jahre.

Praxishinweis: Viele Betreiber wenden ergänzend zur DGUV V4 auch die technischen Regelwerke der VDE (insbesondere DIN VDE 0105) an, die detailliertere Vorgaben für elektrische Hochspannungsanlagen enthalten.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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