Was ist DGUV V4?
DGUV Vorschrift 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Energie- und Wasserversorgung)
Die DGUV Vorschrift 4 (früher BGV A3 für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung) entspricht inhaltlich der DGUV V3, gilt jedoch speziell für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung sowie des öffentlichen Verkehrs, die unter die Zuständigkeit der BG ETEM oder BGETEM fallen. Die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind analog zur DGUV V3 geregelt.
Fristen nach DGUV V4 im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt DGUV V4?
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betrieben der Energieversorgung
- Elektrische Ausrüstung in Betrieben der Wasserversorgung
- Technische Anlagen im öffentlichen Verkehr
Typische Prüfintervalle
Entspricht DGUV V3: nach Gefährdungsbeurteilung, ortsfeste Anlagen i. d. R. alle 4 Jahre.
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